AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Veranstaltungen und Angebote von Camelida
Camelida
Svenja Sanktjohanser
Erlenweg 17
74747 Merchingen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen von Camelida, insbesondere für Lama- und Alpakawanderungen, Kindergeburtstage, Fotoshootings sowie Veranstaltungen und Termine außerhalb des Betriebsgeländes.
Vertragspartner sind der jeweilige Auftraggeber bzw. Teilnehmer und Camelida, vertreten durch Svenja Sanktjohanser.
Mit der verbindlichen Buchung eines Angebots erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die AGB werden Bestandteil des Vertrages, sobald die Buchung durch Camelida bestätigt wurde.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages, sofern Camelida diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss und Buchung
Eine Anfrage stellt zunächst lediglich eine unverbindliche Buchungsanfrage dar.
Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Bestätigung der Buchung durch Camelida zustande. Die Buchungsbestätigung kann per E-Mail oder in anderer vereinbarter Form erfolgen.
Mit der Buchungsbestätigung werden insbesondere Termin, Uhrzeit, Teilnehmerzahl, gebuchte Leistung und Preis festgehalten.
Buchungen erfolgen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und Camelida, vertreten durch Svenja Sanktjohanser.
Bei Buchungen für mehrere Personen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die weiteren Teilnehmer über die für die Veranstaltung geltenden Bedingungen zu informieren.
3. Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortung
Die Teilnahme an Wanderungen und Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, ihre körperlichen Voraussetzungen und ihre persönliche Eignung für die jeweilige Veranstaltung einzuschätzen.
Lama- und Alpakawanderungen finden überwiegend in der freien Natur und teilweise auf unbefestigten Wegen statt. Die Strecken können Steigungen und Gefälle sowie unebenes, rutschiges oder matschiges Gelände beinhalten.
Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, die jeweilige Strecke entsprechend der gebuchten Veranstaltung zu bewältigen.
Bestehen gesundheitliche Einschränkungen oder besondere Bedürfnisse, die für die Teilnahme relevant sein können, sollte Camelida vor der Buchung darüber informiert werden.
Den Anweisungen von Camelida und deren Mitarbeitern ist jederzeit Folge zu leisten. Die Anweisungen dienen insbesondere der Sicherheit der Teilnehmer, anderer Personen sowie der Tiere.
4. Mindestalter und Teilnahme von Kindern
Für offene Lama- und Alpakawanderungen gilt ein Mindestalter von 10 Jahren.
Für private Touren beträgt das Mindestalter 6 Jahre.
Kinder unter 10 Jahren dürfen ein Tier grundsätzlich nur in Begleitung und unter unmittelbarer Aufsicht eines Erwachsenen führen.
Ab einem Alter von 10 Jahren dürfen Kinder ein Lama oder Alpaka grundsätzlich selbstständig führen, sofern Camelida dies aufgrund der jeweiligen Situation, des Kindes und des Tieres für geeignet hält.
Die Verantwortung für minderjährige Teilnehmer liegt während der Veranstaltung bei der jeweils aufsichtspflichtigen erwachsenen Begleitperson, soweit die Aufsicht nicht ausdrücklich durch Camelida übernommen wird.
Für Kindergeburtstage können abhängig vom jeweiligen Angebot besondere Altersvorgaben gelten. Diese werden bei der Buchung vereinbart.
5. Private Touren
Private Lama- und Alpakawanderungen werden grundsätzlich ab einer Mindestanzahl von zwei Tieren durchgeführt.
Die genaue Anzahl der eingesetzten Tiere richtet sich nach dem gebuchten Angebot, der Teilnehmerzahl sowie der Einschätzung von Camelida.
Camelida behält sich vor, die Anzahl oder Auswahl der Tiere aus Gründen des Tierwohls, der Sicherheit oder aufgrund unvorhersehbarer Umstände anzupassen.
6. Umgang mit den Tieren
Bei allen Veranstaltungen steht das Wohl der Tiere an erster Stelle.
Die Tiere sind Lebewesen und können sich situationsbedingt anders verhalten als erwartet. Auch bei sorgfältiger Auswahl und Vorbereitung kann ein tierisches Verhalten nicht vollständig vorhersehbar sein.
Die Teilnehmer verpflichten sich zu einem ruhigen und respektvollen Umgang mit den Tieren.
Das Ziehen, Schlagen, Treten, Bedrängen oder anderweitige grobe Behandeln der Tiere ist untersagt.
Futter darf den Tieren ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe durch Camelida gegeben werden.
Den Anweisungen zum Umgang mit den Tieren ist unbedingt Folge zu leisten.
Camelida ist berechtigt, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn sie Tiere wiederholt oder erheblich gefährden, belästigen oder entgegen den Anweisungen behandeln.
7. Kleidung und Schuhwerk
Die Teilnehmer sind selbst für geeignete Kleidung und geeignetes Schuhwerk verantwortlich.
Empfohlen werden:
festes, geschlossenes Schuhwerk mit gutem Profil,
der Witterung angepasste Kleidung,
Kleidung, die schmutzig werden darf,
bei Bedarf Sonnen- und Insektenschutz,
bei kühler Witterung ausreichend warme Kleidung.
Die Wanderungen können bei Nässe, Matsch und wechselnden Bodenverhältnissen stattfinden.
Regen oder ein nasser Untergrund stellen grundsätzlich keinen Grund für eine kostenfreie Stornierung durch den Teilnehmer dar.
8. Hunde
Hunde können grundsätzlich nicht an den Veranstaltungen und Wanderungen von Camelida teilnehmen.
Eine Ausnahme besteht ausschließlich für medizinisch erforderliche Assistenz- bzw. Begleithunde, sofern deren Mitführung aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erforderlich ist.
Die Mitführung eines solchen Hundes muss vor der Buchung bzw. vor dem Veranstaltungstermin mit Camelida abgestimmt werden.
Auch bei genehmigter Mitführung muss gewährleistet sein, dass weder der Hund noch die Teilnehmer oder die Lamas und Alpakas gefährdet oder beeinträchtigt werden.
9. Veranstaltungen außerhalb des Betriebsgeländes
Neben Veranstaltungen auf dem Betriebsgelände von Camelida können nach vorheriger Vereinbarung auch externe Veranstaltungen durchgeführt werden.
Hierzu zählen beispielsweise Kindergeburtstage, Hochzeiten, Firmenveranstaltungen, Fotoshootings oder sonstige gebuchte Events.
Bei externen Veranstaltungen können zusätzliche Kosten, insbesondere für die Anfahrt, entstehen. Diese werden vor der verbindlichen Buchung vereinbart.
Die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten müssen eine sichere Durchführung der Veranstaltung ermöglichen. Camelida kann eine Veranstaltung ablehnen oder abbrechen, wenn die örtlichen Bedingungen eine sichere Durchführung nicht zulassen.
10. Fotoshootings
Bei Fotoshootings sind die Anweisungen von Camelida im Umgang mit den Tieren zu beachten.
Die Sicherheit und das Wohl der Tiere haben jederzeit Vorrang vor fotografischen oder sonstigen Aufnahmen.
Eine bestimmte Anzahl, Position oder ein bestimmtes Verhalten der Tiere kann nicht garantiert werden.
11. Kindergeburtstage und Veranstaltungen
Bei Kindergeburtstagen und sonstigen Veranstaltungen mit minderjährigen Teilnehmern ist der Auftraggeber bzw. die jeweils verantwortliche erwachsene Begleitperson dafür verantwortlich, dass die erforderliche Aufsicht gewährleistet ist.
Die Teilnehmer müssen sich an die Sicherheits- und Verhaltensregeln von Camelida halten.
Camelida kann einzelne Personen von der Veranstaltung ausschließen, wenn durch deren Verhalten die Sicherheit von Menschen oder Tieren gefährdet wird.
12. Witterung und höhere Gewalt
Die Veranstaltungen finden grundsätzlich im Freien statt und können bei unterschiedlichen Wetterbedingungen durchgeführt werden.
Camelida behält sich vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen, zu verschieben oder den Ablauf bzw. die Route anzupassen, wenn die Wetter- oder sonstigen Bedingungen eine sichere Durchführung nicht ermöglichen.
Dies kann insbesondere bei Unwetter, Gewitter, Sturm, starkem Schneefall, Glatteis, extremen Temperaturen, Hochwasser oder anderen sicherheitsrelevanten Wetterlagen der Fall sein.
Die Entscheidung über die sichere Durchführbarkeit der Veranstaltung trifft Camelida unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen und tatsächlichen Bedingungen.
Bei hohen Temperaturen kann Camelida beispielsweise eine schattigere Route wählen, zusätzliche Pausen einplanen, die Strecke verkürzen oder die Veranstaltung aus Gründen des Tierwohls und der Sicherheit absagen.
Eine Veranstaltung kann außerdem aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus Gründen des Tierwohls kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.
13. Absage durch Camelida
Muss eine Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die Camelida nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Unwetter, höherer Gewalt, Erkrankung oder aus Gründen des Tierwohls, wird der Auftraggeber hierüber so früh wie möglich informiert.
Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben behandelt. Eine Ersatzleistung oder ein Gutschein kann nach Absprache angeboten werden.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für bereits entstandene Anreise-, Übernachtungs- oder sonstige Fremdkosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
14. Verspätung
Die Teilnehmer werden gebeten, pünktlich zum vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen.
Bei einer Verspätung kann sich die Veranstaltungszeit entsprechend verkürzen, sofern der Ablauf der Veranstaltung oder nachfolgende Termine dies erforderlich machen.
Bei einer erheblichen Verspätung kann Camelida die Durchführung der Veranstaltung ablehnen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr möglich ist.
In diesem Fall kann die vereinbarte Vergütung bzw. eine entsprechende Stornogebühr anfallen.
15. Abbruch und Ausschluss von Teilnehmern
Der Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Substanzen ist vor und während der gesamten Veranstaltung bzw. Wanderung untersagt.
Die Teilnahme unter erkennbarer Alkoholisierung oder unter dem Einfluss von Drogen oder anderen berauschenden Substanzen ist nicht gestattet.
Camelida ist berechtigt, Personen, die alkoholisiert erscheinen oder unter dem Einfluss von Drogen bzw. anderen berauschenden Substanzen stehen, von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt auch dann, wenn eine Beeinträchtigung erst während der Veranstaltung festgestellt wird.
Während der Veranstaltung darf kein Alkohol konsumiert werden.
Camelida ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen oder eine Veranstaltung abzubrechen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
Dies gilt insbesondere, wenn Teilnehmer:
Anweisungen von Camelida wiederholt oder erheblich missachten,
Tiere absichtlich oder grob behandeln,
andere Personen oder Tiere gefährden,
alkoholisiert erscheinen oder während der Veranstaltung Alkohol konsumieren,
unter dem Einfluss von Drogen oder anderen berauschenden Substanzen stehen,
Gewalt anwenden oder androhen,
Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mitführen,
sich sonst grob unangebracht oder gefährdend verhalten.
Bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden Ausschluss oder Abbruch besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungspreises.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
16. Verletzungen und besondere Gefahren
Die Veranstaltungen finden teilweise in freier Natur und auf unbefestigten Wegen statt.
Es bestehen die üblichen Risiken einer Wanderung und des Umgangs mit Tieren. Dazu können insbesondere gehören:
Stolpern und Stürzen,
rutschiger oder unebener Untergrund,
Äste, Wurzeln und Steine,
Steigungen und Gefälle,
wechselnde Wetterbedingungen,
Begegnungen mit anderen Tieren,
unerwartete Reaktionen der Lamas oder Alpakas.
Die Teilnehmer müssen sich entsprechend umsichtig verhalten.
Bei einer Verletzung oder einem medizinischen Notfall ist Camelida berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzubrechen und, soweit erforderlich, einen Rettungsdienst zu verständigen.
Ein spezieller Abhol- oder Rücktransportservice kann nicht garantiert werden.
Die Haftung von Camelida richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
17. Verpflegung und sanitäre Einrichtungen
Für ausreichende Getränke und gegebenenfalls Verpflegung sind die Teilnehmer grundsätzlich selbst verantwortlich.
Eine Einkehr oder Bewirtung kann bei bestimmten Veranstaltungen nach vorheriger Absprache organisiert werden. Eventuelle Kosten hierfür sind nicht Bestandteil des Veranstaltungspreises, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Auf dem Veranstaltungsgelände bzw. während einer Wanderung stehen möglicherweise nicht jederzeit sanitäre Einrichtungen zur Verfügung. Die Teilnehmer werden hierüber gegebenenfalls bei der Buchung informiert.
18. Stornierung durch den Auftraggeber
Eine kostenfreie Stornierung ist grundsätzlich mehr als 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin möglich.
Für alle Veranstaltungen, unabhängig davon, ob diese auf dem Betriebsgelände oder außerhalb des Betriebsgeländes stattfinden, gelten folgende Stornokosten:
Zeitpunkt der Stornierung
Stornokosten
Mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
0 %
14 Tage bis mindestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
50 %
Weniger als 7 Tage, mindestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn
75 %
Weniger als 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn
100 %
Nichterscheinen ohne vorherige Absage
100 %
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Camelida bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
19. Abbruch oder Nichterscheinen einzelner Teilnehmer
Bei Gruppenbuchungen ist die vereinbarte Teilnehmerzahl Grundlage für die Buchung.
Das Nichterscheinen einzelner Teilnehmer führt grundsätzlich nicht zu einer entsprechenden Reduzierung des Gesamtpreises.
Wird eine Veranstaltung durch den Auftraggeber oder einzelne Teilnehmer vorzeitig abgebrochen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung, sofern der Abbruch nicht von Camelida zu vertreten ist.
20. Zusätzliche Teilnehmer
Bringt der Auftraggeber am Veranstaltungstag mehr Teilnehmer mit als ursprünglich gebucht, ist dies vor Beginn der Veranstaltung mit Camelida abzustimmen.
Soweit eine Teilnahme aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder tierwohlbezogenen Gründen möglich ist, werden zusätzliche Teilnehmer entsprechend der jeweils gültigen Preise berechnet.
Camelida ist berechtigt, zusätzliche Teilnehmer abzulehnen, wenn die vereinbarte maximale Teilnehmerzahl überschritten wird oder eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
21. Gutscheine
Von Camelida ausgestellte Gutscheine können innerhalb der jeweils auf dem Gutschein angegebenen Gültigkeitsdauer eingelöst werden.
Sofern auf dem Gutschein keine kürzere Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich nicht möglich, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Der Gutschein ist am Veranstaltungstag im Original bzw. in der von Camelida akzeptierten Form vorzulegen.
Bei Veranstaltungen, die mit einem Gutschein gebucht wurden, gelten bei einer Stornierung grundsätzlich die gleichen Stornierungsbedingungen wie bei einer Zahlung in Geld.
Der Gutscheinwert kann sich entsprechend der anfallenden Stornokosten reduzieren.
22. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich entsprechend der bei der Buchung vereinbarten Zahlungsart.
Je nach Angebot kann die Zahlung im Voraus per Überweisung oder vor Ort in bar erfolgen.
Bei Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Zahlungsverzug gemäß § 288 BGB. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe berechnet. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz grundsätzlich 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Die Geltendmachung eines weitergehenden, nachweislich entstandenen Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, können zusätzlich die gesetzlich zulässigen Mahnkosten berechnet werden.
Soweit Camelida die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
23. Haftung
Die Haftung von Camelida richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, haftet Camelida nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten ebenfalls die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen von Camelida zu beachten und sich so zu verhalten, dass weder sie selbst noch andere Personen oder Tiere gefährdet werden.
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen, soweit Camelida nicht gesetzlich hierfür haftet.
24. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Camelida entnommen werden.
25. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten mit Unternehmern der Sitz von Camelida als Gerichtsstand vereinbart.
26. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Camelida
Svenja Sanktjohanser
Erlenweg 17
74747 Merchingen
Stand: September 2026
